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Das Bundeskabinett hat am 4. Juni 2025 den Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm auf den Weg gebracht, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Ein Programm mit klarer Stoßrichtung: Unternehmen entlasten, Investitionen fördern, Planungssicherheit schaffen. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil spricht von einem „Wachstumsbooster“, der kurzfristig wirkt – aber langfristig Transformation, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sichert.

Die zentralen Maßnahmen im Überblick:

30 % Sonderabschreibung für Investitionen
Ab Juli 2025 können Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter mit einer degressiven Abschreibung von 30 % im ersten Jahr geltend machen (maximal das Dreifache der linearen AfA). Diese Regelung gilt für Investitionen, die bis Ende 2027 getätigt werden.  Die tatsächliche Nutzungsdauer – und damit auch die Gesamtabschreibung – richtet sich weiterhin nach dem jeweiligen Wirtschaftsgut. Die neue Regelung ermöglicht jedoch höhere Abschreibungen im Jahr der Anschaffung. Das entlastet Unternehmen insbesondere in Gewinnjahren, da sich die Steuerlast zeitlich nach hinten verschiebt, was die Liquidität kurzfristig stärkt.

Ziel ist es, Investitionen zu beschleunigen, die wirtschaftliche Transformation zu unterstützen und die finanziellen Handlungsspielräume für Unternehmen zu erweitern.

 

Deutliche Senkung der Körperschaftsteuer
Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise um 1% Punkt pro Jahr, von 15 % auf 10 % in 2032. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen fällt damit bis 2032 auf knapp 25 % – ein klarer Standortvorteil im internationalen Vergleich.

Starker Anreiz für E-Mobilität
Neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (im Zeitraum vom 30.06.2025 bis zum 31.12.2027) können mit 75 % degressiv im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Darüber hinaus wird die Bemessungsgrenze für die 0,25 % Besteuerung der privaten Nutzung (nach der sog. Ein-Prozent-Regel) beim Bruttolistenpreis von derzeit 70.000 € auf 100.000 € angehoben.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist das attraktiv: Auch höherpreisige Fahrzeuge können nun steuerlich günstiger als Firmenwagen eingesetzt werden – unabhängig davon, ob sie geleast oder gekauft werden.

 

Sonderabschreibung im Detail bei Kauf:  

  • 75 % im Anschaffungsjahr
  • 10 % im zweiten Jahr
  • 5 % im dritten und vierten Jahr
  • 3 % im fünften Jahr
  • 2 % im sechsten Jahr

Fazit:
Dieses Paket bringt gezielte steuerliche Impulse – unbürokratisch, planbar und wachstumsorientiert. Es ist ein wichtiges Signal an Unternehmen, Investoren und Innovatoren: Der Standort Deutschland ist in Bewegung.