Die EU-Kleinunternehmerregelung

Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht reformiert. Ziel ist es, kleinen Unternehmen den Zugang zum Binnenmarkt zu erleichtern und bürokratische Hürden im grenzüberschreitenden Handel zu reduzieren.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Kleinunternehmerregelung seit 2025 auch grenzüberschreitend innerhalb der EU genutzt werden kann. Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmen, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Unternehmer profitieren von geringeren administrativen Pflichten, verzichten jedoch im Gegenzug auf den Vorsteuerabzug.

Voraussetzung hierfür ist ein EU-weiter Gesamtumsatz von höchstens 100.000 € im Vor- und laufenden Jahr sowie die Einhaltung der jeweiligen nationalen Umsatzgrenzen der Mitgliedstaaten. Die Teilnahme erfolgt über ein zentrales elektronisches Verfahren im Ansässigkeitsstaat, in dem sich die Teilnehmer registrieren lassen müssen. Dann erhalten sie eine spezielle Kleinunternehmer-IDNummer. Quartalsweise muss eine Umsatzmeldung im jeweiligen Ansässigkeitsstaat eingereicht werden.

Für deutsche Unternehmen:

Für die Anwendung in Deutschland gelten – neben der EU-Umsatzgrenze – zusätzlich die nationalen Voraussetzungen des § 19 UStG. Der Vorjahresumsatz darf 25.000 € nicht überschritten haben und der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres darf 100.000 € nicht überschreiten.

Zusätzlich muss der Umsatz in den einzelnen Ländern, in denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden, unter dem jeweiligen Schwellenwert für die Umsatzsteuerbefreiung in dem jeweiligen Land liegen.

Für in Dänemark ansässige Unternehmen:

Dänische Unternehmen, die auf dem deutschen Markt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, müssen im ersten Schritt in Dänemark für die Kleinunternehmerregelung registriert sein. Zusätzlich müssen sie die deutschen Voraussetzungen und Umsatzgrenzen erfüllen, wenn sie die Steuerbefreiung in Deutschland in Anspruch nehmen wollen.

Fazit

Die neue EU-Kleinunternehmerregelung erweitert die bisherigen Möglichkeiten erheblich und schafft mehr Flexibilität für Unternehmen. Sie erleichtert es kleinen Unternehmen auf internationalen Märkten in der EU tätig zu sein.

Gleichzeitig bleibt die Regelung durch unterschiedliche nationale Schwellenwerte komplex und erfordert eine sorgfältige Überwachung der Umsätze.