Gefährdungsbeurteilung – eine Pflicht für alle Unternehmen mit Beschäftigten in Deutschland

Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland Personen beschäftigt, ist es wichtig, die deutschen
Arbeitsschutzvorschriften zu beachten. Eine zentrale Verpflichtung ist die Erstellung einer
sogenannten Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung der Risiken und Belastungen,
denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Ziel ist es, insbesondere
folgende Aspekte zu identifizieren:

  • physische Risiken (z B. Maschinen, Chemikalien, Lärm),
  • ergonomische Belastungen,
  • psychische Belastungen,
  • sowie organisatorische Faktoren.

Auf dieser Grundlage hat der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und zu
dokumentieren. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Pflicht nach
deutschem Recht. Dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens und umfasst auch
Beschäftigte im Homeoffice, vorübergehend entsandte Mitarbeitende sowie Teilzeit- und
Führungskräfte.
Viele Unternehmen unterschätzen insbesondere die Anforderungen im Zusammenhang mit
Homeoffice – jedoch muss auch hier eine Risikobewertung vorgenommen und dokumentiert
werden.
Die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) bietet umfassende Unterstützung sowie
branchenspezifische Muster und Leitfäden an. Die BG kann:

  • Standarddokumente zur Verfügung stellen,
  • bei der Risikobewertung beraten,
  • Kontrollbesuche durchführen.

Die Inanspruchnahme dieser Unterstützung ist empfehlenswert. Die Verantwortung für eine
ordnungsgemäße und vollständige Dokumentation liegt jedoch stets beim Arbeitgeber.
Eine fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung kann Bußgelder von bis zu 5.000
Euro, behördliche Anordnungen zur sofortigen Umsetzung, verschärfte (straf-)rechtliche
Haftung im Falle von Arbeitsunfällen, ein erhöhtes Risiko von Schadensersatzansprüchen
sowie Schwierigkeiten bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder die
Arbeitsschutzbehörden nach sich ziehen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist nur ein Bestandteil der deutschen Arbeitsschutzvorschriften.
Es wird daher empfohlen, eine umfassende Überprüfung Ihrer arbeitsschutzrechtlichen
Verpflichtungen in Deutschland vorzunehmen.