Der Schutz der Integrität von Finanzsystemen sowie die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sind Aufgaben, die nur erfolgreich sein können, wenn sie grenzüberschreitend gedacht werden. Die Europäische Union (EU) hat aus diesem Grund diverse Geldwäsche-Richtlinien erlassen, die in den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind um ein einheitliches Schutzniveau zu schaffen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat in diesem Zusammenhang das sog. Geldwäschegesetz (GwG) erlassen. Es setzt umfangreiche Mitteilungs- , Melde- und Untersuchungspflichten sowohl für Unternehmen als auch deren Berater fest. Bei Zuwiderhandlung können Bußgelder in Höhe von 150.000 € verhängt werden. Zudem wird eine bestandskräftige Bußgeldentscheidung öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist den Eintragungen im deutschen Transparenzregister zu entnehmen, ob für eine Gesellschaft in der Vergangenheit eine Prüfung auf Unstimmigkeiten nach dem GwG durchgeführt wurde.
Gem. dem GwG haben unter anderem juristische Personen des Privatrechts (z.B. die GmbH) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. die GmbH & Co. KG) Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft an das deutsche Transparenzregister zu melden. Dies gilt nicht nur für deutsche Gesellschaften. Auch im Ausland ansässige Gesellschaften sind meldepflichtig, sofern sie selbst unmittelbar Eigentum an einer in Deutschland belegenen Immobilie halten oder mittelbare in einem gewissen Umfang entsprechend beteiligt sind. Darüber hinaus können auch Stiftungen zur Mitteilung verpflichtet sein.
In Anbetracht der Höhe des angedrohten Bußgeldes und dem möglichen Reputationsverlust durch etwaige öffentliche Bekanntmachungen wird empfohlen die Eintragung der Gesellschaft in das deutsche Transparenzregister frühzeitig nach Gründung sicherzustellen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass der hinterlegte wirtschaftlich Berechtigte den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Jegliche Änderungen sollten unverzüglich dem deutschen Transparenzregister gemeldet werden.
Unsere auf Geldwäsche- und Transparenzregisterangelegenheiten spezialisierten Anwälte beraten Sie gern bei der Eintragung sowie der Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten.
