KI-Schulungspflicht: Das müssen Arbeitgeber beachten

Mit Inkrafttreten der europäischen EU-KI-Verordnung (AI Act) sind Arbeitgeber seit dem 01.02.2025 verpflichtet, für ausreichende KI-Kompetenz im Unternehmen zu sorgen. Dies betrifft alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme betreiben oder nutzen. Gemeint ist nicht, dass jeder Mitarbeiter KI-Expertin oder -Experte sein muss. Entscheidend ist vielmehr, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt wird. Beschäftigte sollen verstehen, was die eingesetzten Systeme leisten können und wo ihre Grenzen liegen. Ebenso wichtig ist das Bewusstsein für Risiken, etwa im Bereich Datenschutz, Urheberrecht oder fehlerhafte Ergebnisse.

Welche Schulungsinhalte erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einsatz der KI. Entwickler und IT-Fachkräfte benötigen ein anderes Kompetenzniveau als Mitarbeitende aus Marketing, HR oder Vertrieb. Dort steht meist der sichere und rechtlich korrekte Einsatz von KI-Tools im Arbeitsalltag im Vordergrund.

Eine feste Übergangsfrist sieht die Verordnung nicht vor. Die Schulungspflicht gilt aber fortlaufend seit dem 01.02.2025. Unternehmen sollten daher zeitnah geeignete Schulungen einführen. Diese müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Das gilt besonders bei neuen KI-Anwendungen oder geänderten Einsatzbereichen. Auch neue Mitarbeitende sind entsprechend zu schulen. Je länger ein Unternehmen untätig bleibt, desto größer wird das rechtliche und organisatorische Risiko im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen die Anforderungen der KI-Verordnung.

Ergänzend zur Schulung empfiehlt sich eine unternehmensweite KI-Policy. Sie sollte für alle Mitarbeitenden jederzeit leicht zugänglich sein, etwa im Intranet. In der Policy kann festgelegt werden, welche KI-Tools genutzt werden dürfen, welche Daten eingegeben werden dürfen und welche nicht. Ebenso kann geregelt werden, wie mit KI-Ergebnissen umzugehen ist und wer bei Fragen unterstützt. Klare Leitlinien schaffen Orientierung und reduzieren Haftungsrisiken für den Arbeitgeber und das Unternehmen.