Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Deutschland

In Deutschland ist der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesetzlich geregelt. Mit wenigen Ausnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren erkrankten Arbeitnehmern das Entgelt fortzuzahlen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Grundprinzipien

Ein Arbeitnehmer, der erkrankt, hat Anspruch auf seine normale Vergütung für bis zu 6 Wochen pro Krankheitsfall. Wird der Arbeitnehmer wieder gesund und erkrankt anschließend an einer neuen Diagnose, beginnt ein neuer 6-Wochen-Zeitraum. Dies kann für Arbeitgeber problematisch sein, wenn ein Mitarbeiter nacheinander mehrere unterschiedliche Krankheiten erleidet und dadurch langfristig ausfällt.

Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB)

Der Arbeitnehmer muss seine Erkrankung mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) nachweisen. Üblicherweise ist diese ab dem 4. Krankheitstag erforderlich, der Arbeitgeber kann sie jedoch auch früher verlangen.

Wichtig für Arbeitgeber: Eine AUB ist nicht nur Voraussetzung für die Lohnfortzahlung, sondern auch für die Erstattung über die Umlage U1. Ohne AUB erfolgt keine Erstattung – es sei denn, es handelt sich um eine Abwesenheit von höchstens 3 Tagen.

Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?

  • Festangestellte: Es wird das reguläre Monatsgehalt fortgezahlt.
  • Stundenlöhner: Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Durchschnittslohns der letzten 13 Wochen.
  • Arbeit auf Abruf: Auch hier wird ein Durchschnitt der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit in den vergangenen Monaten zugrunde gelegt.

Nach 6 Wochen: Krankengeld

Nach Ablauf der 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse des Arbeitnehmers die Zahlung. Es wird Krankengeld geleistet, das in der Regel 70 % des Bruttolohns, höchstens jedoch 90 % des bisherigen Nettolohns beträgt. Zudem gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze pro Tag, die jährlich angepasst wird.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, das Krankengeld durch einen freiwilligen, steuer- und beitragsfreien Zuschuss aufzustocken, um Einkommensverluste der Mitarbeiter abzumildern.

Umlage U1 – Erstattung für kleine Unternehmen

Zur Entlastung kleiner Unternehmen gibt es die Umlage U1. Sie gilt für Arbeitgeber mit bis zu 30 Vollzeitäquivalenten.

  • Unternehmen zahlen einen monatlichen Beitrag an die Krankenkasse.
  • Im Gegenzug erhalten sie einen Teil der Kosten für die Lohnfortzahlung erstattet.
  • Der Arbeitgeber kann zwischen unterschiedlichen Beitragssätzen wählen und damit die Höhe der Erstattung beeinflussen.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick über Krankmeldungen, AUB und mögliche Erstattungen zu behalten.