Für Minijobber gibt es seit dem 1. Juli 2026 eine wichtige Änderung: Wer sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung nun einmalig für die Zukunft widerrufen und wieder rentenversicherungspflichtig werden.
Bisher war das nicht möglich: Seit Einführung der Rentenversicherungspflicht für Minijobs im Jahr 2013 konnten sich Beschäftigte auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung galt jedoch dauerhaft für das bestehende Minijobverhältnis und konnte nicht rückgängig gemacht werden.
Mit der neuen Regelung können Betroffene künftig wieder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dadurch erwerben sie unter anderem zusätzliche Rentenansprüche, erfüllen leichter Wartezeiten für Rentenleistungen und verbessern ihren Versicherungsschutz, beispielsweise bei einer Erwerbsminderung oder für Rehabilitationsleistungen.
Die Aufhebung der Befreiung muss beim Arbeitgeber beantragt werden und wirkt ausschließlich für die Zukunft. Eine erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nicht mehr möglich.
