Unternehmen mit Mitarbeitenden in Deutschland sollten eine neue gesetzliche Informationspflicht beachten, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die Informationspflicht gilt bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (d. h. Personen ohne EU-/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit), die:
Die Pflicht ist damit gezielt auf die Anwerbung aus Drittstaaten ausgerichtet und gilt nicht allgemein für alle ausländischen Mitarbeitenden. Britische Staatsangehörige sind nach dem Brexit grundsätzlich ebenfalls als Drittstaatsangehörige erfasst. Nach unserer Einschätzung gilt die Informationspflicht nicht, wenn der Drittstaatsangehörige bereits seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder vor der Beschäftigung bereits in Deutschland tätig war.
- Zum Zeitpunkt der Einstellung ihren Wohnsitz im Ausland haben.
- In Deutschland tätig werden sollen.
Wir empfehlen jedoch, die Mitarbeitenden auch in diesen Fällen vorsorglich über das Beratungsangebot zu informieren.
Arbeitgeber in Deutschland müssen spätestens am ersten Arbeitstag eine schriftliche Information über das staatliche Beratungsangebot zur Verfügung stellen: https://www.faire-integration.de/
Die Information muss enthalten:
- Hinweise auf den Anspruch auf kostenlose Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
- Die Kontaktdaten der zuständigen Beratungsstelle.
Die Beratung ist kostenfrei, mehrsprachig und umfasst insbesondere: Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub, Kündigung und Arbeitsbedingungen sowie Fragen der sozialen Sicherung.
Dokumentation
Die Information muss in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail oder als Anlage zum Arbeitsvertrag). Wir empfehlen, die Aushändigung zu dokumentieren und die entsprechenden Nachweise in der Personalakte aufzubewahren.
Besondere Hinweise für Lohn- und HR-Prozesse
Bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen sollten insbesondere folgende Punkte verbindlich berücksichtigt werden:
- Prüfung des Aufenthalts- und Beschäftigungstitels.
- Probleme bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen für Drittstaatsangehörige.
Bei Fragen zu den neuen Vorgaben oder zur Anpassung Ihrer HR- und Lohnprozesse in Deutschland unterstützen wir Sie gerne.
