Neuer Mindestlohn und Anpassung der Minijob-Grenze in 2026 und 2027

In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, der – mit wenigen Ausnahmen – für alle Arbeitnehmer verbindlich ist. Darüber hinaus werden in bestimmten Branchen Mindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegt, die ebenfalls für alle Beschäftigten der jeweiligen Branche gelten – unabhängig davon, ob sie selbst tarifgebunden sind oder nicht.

Der allgemeine Mindestlohn beträgt derzeit 12,41 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2025 folgende Empfehlungen ausgesprochen:

  • Ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro pro Stunde

Auch wenn es sich bislang formal nur um Empfehlungen handelt, hat die Arbeitsministerin bereits angekündigt, dass die Regierung diesen folgen wird. Es gibt daher deutliche Hinweise darauf, dass die genannten Sätze auch gesetzlich festgeschrieben werden.

Da die Minijob-Grenze direkt an den Mindestlohn gekoppelt ist, ändern sich zugleich auch diese Verdienstgrenzen:

  • Ab 1. Januar 2026: 603 Euro pro Monat
  • Ab 1. Januar 2027: 633 Euro pro Monat

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu beachten, dass bereits kleine Änderungen der Arbeitszeit dazu führen können, dass eine Beschäftigung die Minijob-Grenze überschreitet. In diesem Fall ändert sich der Status des Arbeitsverhältnisses, und es gelten die vollen Regeln der Sozialversicherung und Besteuerung.