Der Einsatz von freien Mitarbeitenden bietet Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität – birgt jedoch auch rechtliche und finanzielle Risiken. Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Statusfeststellungsverfahrens als abhängige Beschäftigung eingestuft, können erhebliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen die Folge sein.
Ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich nicht allein nach der Bezeichnung im Vertrag. Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Umstände der Zusammenarbeit. Für eine abhängige Beschäftigung sprechen insbesondere die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit oder die Nutzung von Arbeitsmitteln des Unternehmens. Für eine selbstständige Tätigkeit sprechen dagegen das Tragens eines unternehmerisches Risikos, eine eigenverantwortliche Gestaltung der Tätigkeit und eine freie Organisation der Arbeitsleistung.
Um frühzeitig Rechtssicherheit zu erhalten, können Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Das Verfahren ist kostenfrei und kann nicht nur nach Beginn der Tätigkeit, sondern bereits vor Aufnahme der zusammenarbeit durchgeführt werden. Dadurch können mögliche Risiken frühzeitig erkannt und spätere
Beitragsnachforderungen vermieden werden.
Praxishinweis
Unternehmen sollten Verträge mit freien Mitarbeitenden regelmäßig überprüfen. Maßgeblich ist nicht nur die schriftliche Vereinbarung, sondern vor allem die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit. Bei Zweifeln kann eine frühzeitige Statusprüfung helfen, finanzielle Belastungen und rechtliche Unsicherheiten zu
vermeiden.
