Steuerliche „Wachstumsbooster“

Das am 26. Juni 2025 vom Bundestag verabschiedete und am 18.07.2025 verkündete steuerliche Investitionssofortprogramm – auch bekannt als „Wachstumsbooster“ – zielt darauf ab, Investitionen anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken. Hier sind die zentralen steuerlichen Maßnahmen im Überblick:


1. Degressive Abschreibung (AfA) – „Investitionsbooster“

  • Geltungszeitraum: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
  • Abschreibungssatz: 30 % im ersten Jahr, mit degressivem Verlauf in den Folgejahren.
  • Ziel: Schnelle steuerliche Entlastung zur Förderung von Investitionen

2. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge

  • Geltungszeitraum: Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
  • Abschreibungssatz: 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr.
  • Bruttolistenpreisgrenze: Erhöhung von 70.000 € auf 100.000 € für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen.

3. Senkung der Körperschaftsteuer

  • Beginn: Ab dem 1. Januar 2028.
  • Reduktion: Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032.
  • Auswirkungen: Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von derzeit knapp 30 % auf etwa 25 % (inkl. Gewerbesteuer – Steuersatz abhängig von der jeweiligen Kommune in welcher die Betriebsstätte des Unternehmens liegt).