Das am 26. Juni 2025 vom Bundestag verabschiedete und am 18.07.2025 verkündete steuerliche Investitionssofortprogramm – auch bekannt als „Wachstumsbooster“ – zielt darauf ab, Investitionen anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken. Hier sind die zentralen steuerlichen Maßnahmen im Überblick:
1. Degressive Abschreibung (AfA) – „Investitionsbooster“
- Geltungszeitraum: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
- Abschreibungssatz: 30 % im ersten Jahr, mit degressivem Verlauf in den Folgejahren.
- Ziel: Schnelle steuerliche Entlastung zur Förderung von Investitionen
2. Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
- Geltungszeitraum: Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
- Abschreibungssatz: 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr.
- Bruttolistenpreisgrenze: Erhöhung von 70.000 € auf 100.000 € für die steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen.
3. Senkung der Körperschaftsteuer
- Beginn: Ab dem 1. Januar 2028.
- Reduktion: Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032.
- Auswirkungen: Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von derzeit knapp 30 % auf etwa 25 % (inkl. Gewerbesteuer – Steuersatz abhängig von der jeweiligen Kommune in welcher die Betriebsstätte des Unternehmens liegt).