Umzug von Dänemark nach Deutschland: Die versteckte Erbschaftsteuerfalle für Ehegatten

Einige dänische Ehepaare verlegen ihren Lebensmittelpunkt im Laufe ihres Lebens nach Deutschland – sei es aus beruflichen oder auch privaten Gründen. Häufig wird dabei angenommen, dass mit dem Umzug automatisch deutsches Ehegüterrecht gilt. Diese Annahme kann im Erbfall jedoch zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen und eine deutlich höhere Erbschaftsteuer zur Folge haben.

Warum kann dies erbschaftsteuerlich nachteilig sein?

Nach § 5 Abs. 1 ErbStG bleibt der Betrag steuerfrei, der dem überlebenden Ehegatten als Zugewinnausgleich zusteht. Die Vorschrift soll verhindern, dass der güterrechtliche Ausgleichsanspruch zusätzlich der Erbschaftsteuer unterliegt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auf die Ehe ein Güterstand Anwendung findet, der einen Zugewinnausgleich im Sinne des deutschen Rechts vorsieht.

Gerade bei dänischen Ehepaaren ist dies häufig nicht der Fall.

Das dänische gesetzliche Güterrecht beruht nicht auf einer Zugewinngemeinschaft nach deutschem Vorbild. Die Ehegatten behalten zwar grundsätzlich ihr jeweiliges Vermögen. Bei Beendigung der Ehe findet jedoch grundsätzlich eine Teilung des teilungspflichtigen Nettovermögens statt. Dieses System unterscheidet sich von der deutschen Zugewinngemeinschaft, bei der die während der Ehe eingetretenen
Vermögenszuwächse beider Ehegatten verglichen und ausgeglichen werden.

Unterliegt ein in Deutschland lebendes dänisches Ehepaar weiterhin dem dänischen Güterrecht, kann deshalb regelmäßig nicht ohne Weiteres die fiktive Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG abgezogen werden. Der überlebende Ehegatte muss den erbrechtlichen Erwerb dann grundsätzlich unter
Berücksichtigung der allgemeinen Freibeträge und sonstigen Steuerbefreiungen versteuern.


Ist ein Statutenwechsel eine Lösung?

Eine mögliche Gestaltung besteht darin, künftig durch eine Rechtswahl deutsches Güterrecht anzuwenden. Nach der Europäischen Güterrechtsverordnung können Ehegatten insbesondere das Recht des Staates wählen, in dem einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Leben beide Ehegatten in Deutschland, kann daher grundsätzlich deutsches Recht gewählt werden. Ohne eine abweichende
güterrechtliche Vereinbarung würden die Ehegatten anschließend im gesetzlichen Güterstand der deutschen Zugewinngemeinschaft leben.

Ein solcher Statutenwechsel kann die erbschaftsteuerliche Situation für die Zukunft verbessern. Ob eine Rückwirkung möglich ist, ist in der Literatur umstritten. Somit löst der Wechsel das Problem jedoch nicht vollständig: Wird die Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag vereinbart, bestimmt § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG ausdrücklich, dass als Zeitpunkt des Eintritts in den Güterstand der Tag des Vertragsabschlusses gilt. Für die Berechnung der steuerfreien fiktiven Ausgleichsforderung wird daher grundsätzlich nur die Vermögensentwicklung seit dem Statutenwechsel berücksichtigt. Die während der zuvor bestehenden Ehe unter dänischem Güterrecht eingetretenen Wertsteigerungen werden nicht ohne Weiteres in den erbschaftsteuerlichen Zugewinnausgleich einbezogen.


Praxishinweis

Bei dänischen Ehepaaren, die nach Deutschland ziehen, sollte frühzeitig festgestellt werden, welches Güterrecht tatsächlich gilt. Soll deutsches Güterrecht gewählt werden, ist der Zeitpunkt entscheidend: Je früher der Statutenwechsel erfolgt, desto größer kann der Vermögenszuwachs sein, der später unter § 5 Abs. 1 ErbStG berücksichtigt wird.

Vor einer Rechtswahl müssen jedoch auch die familien- und erbrechtlichen Folgen geprüft werden. Der Wechsel in die deutsche Zugewinngemeinschaft beeinflusst nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern insbesondere auch die Vermögensverteilung bei einer Scheidung sowie gegebenenfalls die gesetzliche Erbquote. Ein Statutenwechsel kann daher ein sinnvolles Gestaltungsinstrument sein – er ist aber kein Allheilmittel, gerade weil die Rückwirkung zweifelhaft und begrenzt ist.

Die Problematik ist rechtspolitisch umstritten; eine umfassende Lösung durch den Gesetzgeber steht bislang aus. Eine allgemeingültige Musterlösung für dieses Problem gibt es somit derzeit noch nicht.Wir empfehlen daher, sich frühzeitig idealerweise bereits vor dem Umzug nach Deutschland – beraten zu lassen – und zwar auf beiden Seiten der Grenze. So können die rechtlichen und steuerlichen Folgen
des Umzugs sowohl in Deutschland als auch in Dänemark frühzeitig erkannt und passende Lösungen gefunden werden.