Transparenzregister
WIR KÜMMERN UNS UM IHRE MELDEPFLICHTEN
Seit August 2021 müssen sich fast alle deutschen Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister registrieren lassen. Wird dies versäumt, drohen hohe Bußgelder und eine Veröffentlichung, was erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen kann. Außerdem erschweren solche Einträge im Internet die Verhandlungen mit Kreditgebern, Lieferanten und Kunden.
Was wir für Sie tun:
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um das Transparenzregister, unterstützen Sie als meldepflichtige Organisation bei der Ermittlung des oder der sog. wirtschaftlich Berechtigten und übernehmen für Sie die Eintragungen, Änderungen und/oder rechtssichere Anpassungen zum Transparenzregister.
Sie benötigen Beratung zu Eintragungen im Transparenzregister? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.