Steuern in Deutschland und internationales Steuerrecht
WIR KENNEN DIE UNTERSCHIEDE DES STEUERRECHTS IN DEUTSCHLAND, DÄNEMARK UND INTERNATIONAL
Sie sind Führungskraft einer dänischen Tochtergesellschaft in Deutschland? Oder Sie sind deutscher Unternehmer und suchen Geschäftsbeziehungen nach Dänemark? Oder aber Sie sind Däne mit deutschem Wohnsitz? Bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Konstellationen entstehen regelmäßig steuerliche Besonderheiten, bei denen Ihnen rein dänische oder deutsche Steuerberater oft nicht weiterhelfen können. Wir schon. Denn wir kennen und verstehen beide Sprachen, beide Kulturen und die steuerrechtlichen Besonderheiten sowohl nördlich als auch südlich der Grenze.
35 Jahre Erfahrung und ausschließlich hoch qualifizierte Berater
Um die Besteuerung Ihres Unternehmens, Ihrer dänischen Eigentümer, Ihres Vermögens oder das Ihrer Angehörigen und Erben zu minimieren oder um Vergütungsmodelle Ihrer Beschäftigten in Deutschland zu optimieren, müssen sie häufig nicht nur das deutsche Steuerrecht kennen, sondern auch das dänische und nicht selten auch internationales Steuerrecht.
Wir besitzen mehr als 35 Jahre Erfahrung in deutsch-dänischen und internationalen Steuerangelegenheiten. Die meisten unserer Berater haben eine schwierige und langwierige Fortbildung in internationalen Steuerangelegenheiten absolviert. Für uns gehört das Außergewöhnliche zum Tagesgeschäft.
Wir beraten Sie selbstverständlich auch bei Fragen der Verrechnungspreise, der Dokumentationspflichten und zu den spezifischen Besonderheiten in Bezug auf Zahlungen und Gebühren an Tochtergesellschaften. Für das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Dänemark haben wir eigens eine kommentierte Online-Version erstellt. Hier geht es zum Kommentar.