Hier erfahren Sie, bei welchen steuerlich und betriebswirtschaftlich relevanten Aufgaben unsere  Expertinnen und Experten Ihnen helfen können.

Hier erfahren Sie, welche steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Routinetätigkeiten Sie unseren hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  überlassen können.

Kurzzeitige Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

WIR UNTERSTÜTZEN SIE BEI ZULASSUNGEN, ANTRÄGEN UND MELDUNGEN BIS HIN ZU DEN DOKUMENTATIONSPFLICHTEN

Ihr Unternehmen plant kurzfristige Projekte in Deutschland? Dann ist es wichtig, vorab die Rahmenbedingungen zu klären. Wir unterstützen Sie bei allen nötigen Formalitäten – von Genehmigungen und Anträgen bis hin zu Melde- und Dokumentationspflichten.

Wenn Ihr Unternehmen kurzfristige Arbeiten in Deutschland ausführt, müssen vorab eventuelle Zulassung- und Registrierungspflichten abgeklärt werden. Dies gilt unter anderem für:

Zulassungen

Viele Tätigkeiten unterliegen in Deutschland einer Genehmigungspflicht, die auch bei kurzfristigen Projekten erforderlich ist. Dies betrifft unter anderem:

  • Handwerkliche Tätigkeiten und Montagen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Bescheinigungen zur Arbeitssicherheit

DanTaxLegal begleitet Sie während des gesamten Prozesses – von der ersten Vorbereitung bis hin zur finalen Einreichung Ihres Antrags.

Melde- und Entlohnungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer

In einigen Branchen ist es erforderlich, die Entsendung von Arbeitnehmern vorab anzumelden. Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer in Deutschland liegt derzeit bei 12,41 Euro pro Stunde. Sollte die Arbeit unter einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag fallen, ist dieser Tariflohn maßgeblich. Bei einer Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten, oder bis zu 18 Monaten im Falle einer Verlängerung, finden nahezu sämtliche deutsche Arbeitsbedingungen Anwendung. Als ausländisches Unternehmen im Baugewerbe sind Sie verpflichtet, am deutschen Urlaubskassenverfahren teilzunehmen, sofern Sie keine Freistellungsbescheinigung erhalten. Entsandte Arbeitnehmer bleiben bis zu 24 Monate lang im Heimatland sozialversichert.

Bei DanTaxLegal unterstützen wir Sie darin, die erforderlichen Mindestbedingungen zu ermitteln und umzusetzen und übernehmen die erforderlichen Meldungen.


Dokumentationspflichten am Tätigkeitsort

Die Einhaltung vieler Bedingungen muss in einigen Branchen genauestens dokumentiert werden und in deutscher Sprache vorliegen.

DanTaxLegal unterstützt Sie dabei, zu klären, welche Dokumente Ihr Unternehmen vorlegen muss. Gerne übernehmen wir auch die Zusammenstellung und Übersetzung der erforderlichen Unterlagen.

Wer ist für die Zahlung von Bauabzugsteuer und Umsatzsteuer verantwortlich?

Wenn Sie in Deutschland Bauleistungen beauftragen, sind Sie dazu verpflichtet, 15 % des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer einzubehalten, wenn Ihr Auftragnehmer nicht über eine Freistellungsbescheinigung verfügt. Führen Sie selbst Bauleistungen in Deutschland aus, benötigen Sie ebenfalls eine solche Freistellungsbescheinigung.

Es ist nicht immer eindeutig, welches Umsatzsteuerrecht bei kurzfristigen Projekten zur Anwendung kommt und ob eine umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland erforderlich ist.

DanTaxLegal unterstützt Sie bei allen erforderlichen Registrierungen und den damit verbundenen Verpflichtungen im Bereich der Umsatz- und Bauabzugsteuer.


Generalunternehmerhaftung

Als Generalunternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Einhaltung des Mindestlohns, die Beiträge zur Urlaubskasse sowie die Sozialversicherungsbeiträge entlang der gesamten Lieferkette.

DanTaxLegal steht Ihnen zur Seite, um Risiken zu minimieren und Sie bei der Überprüfung von Verträgen und bei Bedarf auch bei deren Erstellung zu helfen.

Anna Griet Wessels
Anna Griet Wessels
Wirtschaftsjuristin