Hier erfahren Sie, bei welchen steuerlich und betriebswirtschaftlich relevanten Aufgaben unsere  Expertinnen und Experten Ihnen helfen können.

Hier erfahren Sie, welche steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Routinetätigkeiten Sie unseren hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  überlassen können.

Insolvenzrecht und Sanierung

IHRE CHANCE AUF EINEN SCHULDENFREIEN NEUBEGINN

Wir besitzen jahrzehntelange Erfahrung im Insolvenzrecht und bei der Sanierung von Unternehmen. Bei Unternehmensinsolvenzen verfolgen wir bevorzugt ein Ziel: das Unternehmen zu erhalten. Dieses Ziel leitet uns nicht nur im Interesse der Inhaber und Belegschaften, sondern auch  zum Schutz von Gläubigern und im Sinne der Lieferanten und Kunden. In Krisen und bei Insolvenzen setzen wir in der Regel auf Moderation und einvernehmliche Lösungen statt auf Konfrontation und gerichtliche Klärung.

Eine Unternehmensinsolvenz erweist sich in vielen Fällen als wirtschaftlich sinnvolle Lösung, um das Unternehmen und seinen Betrieb anschließend schuldenfrei weiterführen zu können. Damit das gelingt, müssen die Weichen schon im Vorfeld richtig gestellt werden. Dafür sind wir die richtigen Partner und übernehmen die Abstimmung und Zusammenarbeit mit den übrigen Projektbeteiligten. Dazu gehören häufig Steuer- und Unternehmensberater, M&A-Spezialisten,  Arbeitnehmervertreter, Kreditgeber, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und ein gegebenenfalls gerichtlich eingesetzter Sach- oder Insolvenzverwalter.

Um ein insolventes Unternehmen fortzuführen und zu sanieren, bietet das deutsche Insolvenzrecht praxisnahe und hervorragend funktionierende Instrumentarien. Mit diesen Werkzeugen können wir umgehen. Häufig setzt unsere Beratungsleistung bereits weit im Vorfeld an.

Dabei geht es um Fragen wie diese:

  • Wann muss ich für mein Unternehmen Insolvenz anmelden?
  • Welche Haftungsrisiken drohen mir als Geschäftsführer?
  • Wie stellt man einen rechtssicheren Insolvenzantrag?
  • Wie läuft ein Insolvenzverfahren regelgemäß ab?
  • Welche Formen von Insolvenzverfahren gibt es?
  • Wie bleibe ich als Geschäftsführer nach dem Antrag weiter im Driver’s Seat?
  • Wie sichere ich die Gehälter meiner Mitarbeiter?

Unsere Beratung beinhaltet zum Beispiel auch die Wahl der geeigneten Verfahrensart sowie die Planung und Konzeption des gewünschten und möglichen Verfahrensausgangs. Das kann in einem Fall ein Insolvenzplanverfahren sein, also ein gerichtlich bestätigter Vergleich mit allen Gläubigern. In einem anderen Fall mag es ein sogenannter Asset Deal sein, in dem wesentliche Werte des Unternehmens aus dem Insolvenzverfahren heraus verkauft werden – zum Beispiel an eine neu gegründete Gesellschaft des bisherigen Eigentümers, an das Management (MBO) oder an einen Investor. Die Möglichkeiten zur Gestaltung einer Sanierung und Restrukturierung sind vielfältig, bedürfen aber in jedem Fall einer kompetenten Beratung.

Sie haben Fragen zu einer insolvenznahen Situation oder befinden sich in einer Insolvenz? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. 

Hans Köster
Hans Köster
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner
Ole Marten Witt
Ole Marten Witt
Rechtsanwalt