Hier erfahren Sie, bei welchen steuerlich und betriebswirtschaftlich relevanten Aufgaben unsere  Expertinnen und Experten Ihnen helfen können.

Hier erfahren Sie, welche steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Routinetätigkeiten Sie unseren hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  überlassen können.

Um Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen und den Standort Deutschland zu stärken, hat die Bundesregierung am 22.03.2024 das Wachstumschancengesetz beschlossen.

Dieses sieht insbesondere verbesserte steuerliche Entlastungen sowie erleichterte Bedingungen für Investitionen vor. Unter anderem wird es Änderungen im Bereich der Forschungsförderung, der Abschreibung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern sowie bei Arbeitsverhältnissen geben. Für Arbeitgeber sind insbesondere folgende Punkte interessant:

  • Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, können zusätzlich zur Verpflegungspauschale eine weitere Pauschale geltend machen. Diese beträgt rückwirkend zum 1.1.2024 9 Euro pro Nacht.
  • Arbeitnehmer, die ein Elektroauto als Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen und dieses auch privat nutzen dürfen, müssen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Bisher durfte der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 60.000 Euro nicht übersteigen. Ab 2024 wird die Förderung von Elektrofahrzeugen auf Pkw mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro ausgeweitet.
  • Wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung gezahlt, unterliegt diese einer besonderen Besteuerung. Dies ist die sogenannte Fünftelregelung. Ab 2025 darf der Arbeitgeber diese nicht mehr in der Lohnabrechnung berücksichtigen, sondern der Arbeitnehmer muss sie in seiner Steuererklärung beantragen. Vorteil für den Arbeitgeber: Er haftet nicht mehr für die ordnungsgemäße Versteuerung der Abfindung.