Hier erfahren Sie, bei welchen steuerlich und betriebswirtschaftlich relevanten Aufgaben unsere  Expertinnen und Experten Ihnen helfen können.

Hier erfahren Sie, welche steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Routinetätigkeiten Sie unseren hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  überlassen können.

entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Zerstörung von Wäldern und der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Biodiversität. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 30.12.2024 in Kraft.

Die Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Rinder, Kaffee, Kakao, Ölpalmen, Soja, Kautschuk, Holz und relevante Erzeugnisse daraus in die EU einführen oder die Erzeugnisse später in der Lieferkette weiter verkaufen oder verwenden.

Daraus entstehen umfangreiche Dokumentations-, Sorgfalts- und Meldepflichten für Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind.

Am umfangreichsten sind die Pflichten für Unternehmen, die diese Produkte als erstes in der EU ansässige Unternehmen kaufen oder in Besitz nehmen.

Aber auch Unternehmen, die in einer späteren Handelsstufe mit diesen Waren in Verbindung kommen, haben bestimmte Dokumentations- und Sorgfaltspflichten. So muss beispielsweise eine Schokoladenproduzent, der die Kakaorohmasse von einem Großhändler in der EU bezieht, nachweisen, dass die ursprüngliche Kakaobohne aus entwaldungsfreien Gebieten stammt.

In Deutschland ist der Zoll für die Kontrolle der Einhaltung der Auflagen zuständig.

Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen. Dies können Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes, Ein- und Ausfuhrverbote, die Veröffentlichung auf einer schwarzen Liste der EU-Kommission oder andere Sanktionen sein.

Wir empfehlen all unseren Mandanten, die in dem Bereich tätig sind, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen. Der Zoll und auch andere Fortbildungseinrichtungen bieten laufend Seminare zu diesem Thema an. Diese werden zum Teil auch in englischer Sprache angeboten.